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Amsterdam & Partners LLP erwirkt eine wichtige Wettbewerbsrechtsentscheidung in Florida für die Südamerikanische Fußball-Konföderation
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Vom Nachrichtendienst

Amsterdam & Partners LLP

25 Sep, 2017, 07:00 GMT

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WASHINGTON, 25. September 2017 /PRNewswire/ -- Eine Wettbewerbsrechtklage von GolTV und Global Sports Partners KKO gegen die Südamerikanische Fußball-Konföderation (CONMEBOL), dem Dachverband der südamerikanischen Profi-Liga, wurde von einem Gericht in Miami in Bezug auf CONMEBOL zurückgewiesen.

Die Kläger – ein Fernsehsender und ein Sportmarketer unter der Führung von dem aus Uruguay stammenden Francisco „Paco" Casal – klagten im Oktober 2016 vor dem Bundesgericht im südlichen Bezirk von Florida.  Sie behaupteten, ihnen seien aufgrund von Bestechungsgeldern, die mutmaßlich von CONMEBOL-Mitarbeitern stammten, gewisse Senderechte für CONMEBOL-Turniere versagt worden.  CONMEBOL argumentierte, das Gericht in Florida sei aber nicht für CONMEBOL zuständig.

Laut Anwalt Andrew Durkovic, dem Gründer der Kanzlei Amsterdam & Partners LLP, Rechtbeistand von COMNEBOL, lag das Gericht mit der Rückweisung der Klage in Bezug auf CONMEBOL richtig. Schließlich war Fehlverhalten von ehemaligen CONMEBOL-Mitarbeitern in den Vereinigten Staaten nicht auf CONMEBOL selbst zurückzuführen.

„CONMEBOL, der Rechtsträger, sowie auch seine Verbände, Clubs und Spieler in ganz Südamerika, waren die wahren Opfer des FIFA-Gate Korruptionsskandals", sagte Durkovic. „Die Missetäter hatten nur ihre eigenen finanziellen Interessen im Sinn, die den Interessen von CONMEBOL diametral entgegenstanden, und jeglicher Versuch aus solcherlei Korruption im Nachhinein Nutzen zu ziehen, ist nichts weiter als beschämend".

Die Klage bemaß den Schaden der Kläger auf „mindestens einige Hundert Millionen Dollar", und forderte Entschädigung in dreifacher Höhe. Die noch verbleibenden Mitangeklagten werden in den kommenden Monaten auf den Kerninhalt der Klage eingehen müssen.

CONMEBOL wurde in diesem Verfahren von Amsterdam & Partners LLP vertreten, einer internationalen Kanzlei mit Büros in Washington, DC, und London, sowie von Carey Rodriguez Milian Gonya, LLP, mit Sitz in Miami. Erfahren Sie mehr unter https://amsterdamandpartners.com.

Lesen Sie die Entscheidung hier.

 

Weitere Links

http://amsterdamandpartners.com

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