
Übernahmeangebot von Persistent für Nagarro erfolgreich
Zusätzliche Annahmefrist läuft vom 23. September 2026 bis zum 6. Oktober 2026
- Persistent hat bis zum Ende der Annahmefrist insgesamt 83,25 %1 des ausstehenden Aktienkapitals von Nagarro gesichert
- Die zusätzliche Annahmefrist von zwei Wochen beginnt am 23. September 2026: Die Aktionäre von Nagarro haben bis zum 6. Oktober 2026 Zeit, ihre Aktien anzudienen und 81,00 Euro pro Nagarro-Aktie in bar zu erhalten
- Persistent beabsichtigt, die Dekotierung der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse so bald wie praktisch und rechtlich möglich voranzutreiben; Abschluss der Transaktion wird bis zum Ende des 1. Quartals des Kalenderjahres 27 erwartet
- Alle Einzelheiten sowie die Angebotsunterlagen finden Sie unter www.galaxy-offer.com
MÜNCHEN und PUNE, Indien, 23. September 2026 /PRNewswire/ --
Nachrichtenüberblick
Galaxy Germany Holding SE (der „-Bieter"), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft von Persistent Systems Limited (BSE: 533179) (NSE: PERSISTENT) (zusammen „Persistent") gab heute die ersten Ergebnisse seines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle im Umlauf befindlichen Aktien der Nagarro SE („Nagarro") (das „Angebot") bekannt. Die Annahmefrist lief am 17. September 2026 um Mitternacht (MESZ) ab.
Während der Annahmefrist wurden 7.568.145 Nagarro-Aktien im Rahmen des Angebots angedient. Dies entspricht rund 61,15 %1des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von Nagarro. Darüber hinaus hat sich Persistent im Rahmen eines Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH („Lantano") bereits eine Beteiligung von rund 22,10 %1an Nagarro gesichert. Zusammen machen die im Rahmen des Angebots angedienten Aktien und die von Lantano gesicherten Aktien rund 83,25 %1des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von Nagarro aus. Die für den Vollzug des Angebots erforderliche Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie wurde somit überschritten.
Gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Nagarro-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot weiterhin zu derselben Barabfindung von 81,00 Euro pro Aktie annehmen, indem sie ihre Aktien innerhalb der zusätzlichen Annahmefrist andienen, die am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 um Mitternacht (MESZ) endet. Persistent wird die endgültige Anzahl der angedienten Aktien nach Ablauf der zusätzlichen Annahmefrist bekannt geben.
Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director bei Persistent Systems Limited:
„Wir haben den Nagarro-Aktionären eine attraktive Möglichkeit geboten, den vollen und sofortigen Wert ihrer Aktien zu realisieren. Der Erfolg des Angebots bestätigt dessen Attraktivität und die strategische Logik hinter dem Zusammenschluss von Persistent und Nagarro. Wir freuen uns nun darauf, die verbleibenden Schritte bis zum Abschluss des Vorhabens zu vollziehen, damit wir mit dem Aufbau des von uns gemeinsam angestrebten weltweit führenden Anbieters für KI-gestütztes Digital Engineering beginnen können."
Mögliche Dekotierung könnte Liquidität verringern
Nach Vollzug des Angebots und im Rahmen einer Strategie zur Privatisierung beabsichtigt Persistent, die Zulassung der Nagarro-Aktien zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Handel am freien Markt anderer Börsen so bald wie praktisch und rechtlich möglich zu beenden. Die Beendigung der Zulassung zum Handel auf dem regulierten Markt würde dazu führen, dass Nagarro aus dem SDAX ausgeschlossen wird und die Liquidität der Nagarro-Aktien sinkt. Gemäß der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss ist der Vorstand von Nagarro – vorbehaltlich seiner Treuepflichten – bereit, die Dekotierung der Nagarro-Aktien zu unterstützen.
Das Angebotsunterlagen und eine unverbindliche englische Übersetzung sind unter www.galaxy-offer.com und verfügbar. Persistent geht davon aus, dass die Transaktion bis zum Ende des 1. Quartals des Kalenderjahres 27 abgeschlossen sein wird, vorbehaltlich nur einer begrenzten Anzahl noch ausstehender behördlicher Genehmigungen.
1 ohne eigene Aktien
Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich in der von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zur Veröffentlichung freigegebenen Angebotsunterlage dargelegt. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Angebot ist unter anderem im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht.
Das Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), sowie bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Angebot wird nicht gemäß den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (je nach Anwendbarkeit). Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (je nach Anwendbarkeit) keine Mitteilungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können sich nicht darauf verlassen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (je nach Anwendbarkeit) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der im Angebotsprospekt beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls der von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird in den Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde, weder direkt noch indirekt ein Übernahmeangebot unterbreitet. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Angebot nach geltendem Recht verboten wäre.
Der Bieter behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, außerhalb des Angebots direkt oder indirekt weitere Nagarro-Aktien an oder außerhalb der Börse zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen, den geltenden deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem WpÜG, entsprechen und der Angebotspreis gemäß dem WpÜG angehoben wird, um ihn an einen außerhalb des Angebots gezahlten Gegenwert anzupassen, sofern dieser höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über diese Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die unter anderem an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen sind, und unterliegt den für in der Bundesrepublik Deutschland notierte Unternehmen geltenden Offenlegungspflichten, Vorschriften und Gepflogenheiten, die sich in bestimmten wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, einschließlich im Angebotsprospekt, enthaltenen Finanzinformationen zum Bieter und zu Nagarro wurden gemäß den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und entsprechen nicht den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; daher sind sie möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) des und der Regulation 14E nach dem Exchange Act sowie auf der Grundlage der sogenannten „Tier-II"-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act unterbreitet, die es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote durch Einhaltung der Rechtsvorschriften oder der Praxis des inländischen Rechtssystems zu erfüllen, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act befreit; im Übrigen erfolgt die Unterbreitung gemäß den Anforderungen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten beachten, dass Nagarro nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert ist, nicht den regelmäßigen Meldepflichten des „Exchange Act" unterliegt und nicht verpflichtet ist, Berichte bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) einzureichen, was auch nicht geschieht.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots mit dem Bieter geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist dementsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Ländern außerhalb Deutschlands) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Angebot entstehen, nach den US-Bundeswertpapiergesetzen (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da der Bieter und Nagarro ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Gerichtsbarkeit, in der der Aktionär ansässig ist) haben und ihre jeweiligen Führungskräfte und Vorstandsmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Gerichtsbarkeit, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein nicht in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Vorstandsmitglieder wegen Verstößen gegen US-amerikanische Wertpapiergesetze vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten zu verklagen. Ebenso ist es unter Umständen nicht möglich, ein nicht in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, handelt es sich dabei nicht um Tatsachenaussagen; sie sind durch die Begriffe „beabsichtigen", „werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen und Annahmen des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen des Bieters und der mit ihm gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Garantie für die zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Bieters oder der mit ihm gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle des Bieters oder der mit ihm gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angedeuteten oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage dargelegten Absichten und Einschätzungen in Zukunft ändern werden.
Informationen zu Persistent
Persistent Systems (BSE: 533179) (NSE: PERSISTENT) ist ein weltweites Dienstleistungs- und Lösungsunternehmen, das Kunden in verschiedenen Branchen KI-gestütztes, plattformbasiertes Digital Engineering sowie Enterprise Modernization bietet. Mit mehr als 28.500 Mitarbeitern in 21 Ländern setzt sich das Unternehmen für Innovation und den Erfolg seiner Kunden ein. Persistent bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, darunter Softwareentwicklung, Produktentwicklung, Daten und Analysen, CX-Transformation, Cloud Computing und agentenbasierte Geschäftsautomatisierung. Das Unternehmen ist Teil des MSCI India Index und in wichtigen Indizes der National Stock Exchange of India vertreten, darunter Nifty Midcap 50, Nifty IT sowie Nifty MidCap Liquid 15 und in mehreren Indizes der BSE wie S&P BSE 100 sowie S&P BSE SENSEX Next 50. Persistent ist zudem im Dow Jones Best-in-Class World Index vertreten. Das Unternehmen hat CO2-Neutralität erreicht und damit seinen Einsatz für Nachhaltigkeit sowie verantwortungsbewusstes Wirtschaften bekräftigt. Persistent wurde außerdem von Newsweek und der Plant A Insights Group als einer von „America's Greatest Workplaces for Inclusion & Diversity 2025" (einer der besten Arbeitgeber in den USA für Inklusion und Vielfalt 2025) ausgezeichnet. Als Teilnehmer des UN Global Compact hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Strategien sowie Geschäftsaktivitäten an den universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Zudem betreibt es Aktivitäten, die gesellschaftliche Ziele fördern. Mit einem Wachstum des Markenwerts von 22 % im Vergleich zum Vorjahr wurde Persistent im Bericht „Brand Finance IT Services 25" 2026 als die weltweit am schnellsten wachsende IT-Dienstleistungsmarke ausgezeichnet. Das Unternehmen zählt zu den 25 führenden IT-Dienstleistungsmarken der Welt und belegt damit Platz 12 unter den stärksten Marken.
www.persistent.com
Zukunftsgerichtete Aussagen und Warnhinweise
Informationen zu Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen finden Sie unter persistent.com/FLCS
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