Fisher & Paykel Healthcare Erfolg in deutschem Gerichtsprozess
AUCKLAND, Neuseeland, 7. Dezember 2016 /PRNewswire/ -- Fisher & Paykel Healthcare Corporation Limited (NZX:FPH, ASX:FPH), hat heute bekanntgegeben, dass das Landgericht München zwei einstweilige Verfügungen aufgehoben hat, die zuvor zu Gunsten der ResMed Ltd. gegen die deutsche Tochtergesellschaft von Fisher & Paykel Healthcare, die Fisher & Paykel Healthcare GmbH, erlassen worden waren.
Im August 2016 waren zwei vom Landgericht München gewährte einstweilige Verfügungen wirksam geworden, die einem Vertrieb der Atemmasken vom Typ Simplus, Eson and Eson 2 durch die Fisher & Paykel Healthcare GmbH entgegenstanden. In einer mündlichen Verhandlung am 17. November 2016 hatte das Landgericht entschieden, die erste einstweilige Verfügung aufzuheben.
In der weiteren mündlichen Verhandlung am 1. Dezember entschied das Landgericht, die zweite einstweilige Verfügung aufzuheben. Darum hat die Fisher & Paykel Healthcare GmbH den Vertrieb der Simplus-, Eson- und Eson 2- Atemmasken in Deutschland wieder aufgenommen.
Lewis Gradon, Managing Director und CEO sagte: "Mit dem Ausgang der ersten beiden mündlichen Verhandlungen in diesem Patentstreit sind wir sehr sehr zufrieden und bleiben auch hinsichtlich zukünftiger Auseinandersetzungen zuversichtlich. Wir danken unseren treuen Kunden und Patienten in Deutschland für ihre Geduld während dieser Phase."
Über Fisher & Paykel Healthcare
Fisher & Paykel Healthcare ist ein führender Entwickler, Hersteller und Vermarkter von Produkten und Systemen zur Benutzung in den Bereichen Beatmung, Akutversorgung, Chirurgie sowie bei der Behandlung obstruktiver Schlafapnoe. Die Produkte des Unternehmens werden in mehr als 120 Ländern weltweit vertrieben. Für weitere Informationen über das Unternehmen besuchen sie unsere Homepage www.fphcare.com.
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